§ 1 Geltungsbereich
- Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse der Firma perfecdos GmbH (nachstehend „perfecdos“) erfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Verbraucherverträge) keine Anwendung.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Alle Angebote sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt nur durch förmliche Auftragsbestätigung von perfecdos zustande. Ein Auftrag gilt jedoch zu den Bedingungen des Angebotes als bestätigt, wenn ohne förmliche Auftragsbestätigung die Lieferung erfolgt.
- Zu Änderungen der Liefergegenstände, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und die perfecdos aus technischen Gründen oder aus Gründen der Modellpflege für erforderlich hält, ist perfecdos jederzeit berechtigt
§ 3 Überlassene Unterlagen
Sämtliche Rechte an und aus Ausführungsunterlagen, z.B. Zeichnungen, Modelle, Kalkulationen und den für die Auftragsausführung benötigten Werkzeugen stehen ausschließlich perfecdos zu. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsunterlagen und Werkzeugen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, perfecdos erteilt dem Kunden hierzu die ausdrückliche förmliche Zustimmung.
§ 4 Preise und Preisanpassung
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung, mangels Auftragsbestätigung die in der jeweils geltenden Preisliste genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lager perfecdos, in Euro, zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Verzollung und der im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
- Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Im Falle von Kostensteigerungen für den Bezug oder die Herstellung der Liefergegenstände (Anstieg von Löhnen, Kosten für Vorfabrikate und Vormaterialien, Rohstoffen, Zöllen und sonstigen öffentlichen Abgaben etc.) zwischen Vertragsschluss und Lieferung ist perfecdos berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Auf Verlangen des Kunden ist perfecdos verpflichtet, die Kostensteigerungen nachzuweisen. Der Kunde ist jedoch zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preissteigerung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung erheblich überschreitet. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats seit Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt wird.
- Bei Lieferungen in Länder innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behält sich der Lieferant die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor. Bei Leistungen außerhalb der Europäischen Union ist perfecdos berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nach zu berechnen, wenn der Kunde perfecdos nicht innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Versand einen Ausfuhrnachweis zuschickt.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungsfristen sind gewahrt, wenn perfecdos über die Zahlung verfügen kann (Gutschrift auf dem Konto von perfecdos, Einlösung von Schecks).
- Gerät der Kunde in Verzug, werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zur Zahlung an perfecdos fällig.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
§ 7 Liefer- und Leitungszeit
- Liefer- Leistungs- und Ausführungsfristen sind für perfecdos unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich förmlich etwas anderes vereinbart ist. Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller notwendigen und vom Kunden zu liefernden Informationen, Unterlagen und Beistellteile.
- Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Liefer- oder Leistungszeit so zu bestimmen, dass perfecdos ausreichend Zeit und Gelegenheit bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen. Kommt der Kunde – gleich aus welchen Gründen – seiner Verpflichtung zum Abruf von Lieferungen und Leistungen nicht ordnungsgemäß nach, ist perfecdos berechtigt, die Leistungszeit und die Losgrößen selbst festzulegen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Lieferverzug tritt nur nach förmlicher Mahnung ein, auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die sich nach dem Kalender bestimmen oder berechnen lässt.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer von perfecdos. perfecdos ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn perfecdos ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Zulieferer im Stich gelassen wird. Der Kunde ist in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Alle unvorhersehbaren und von perfecdos unverschuldeten Ereignisse oder Hindernisse, die die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verzögern, insbesondere Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen im Betrieb von perfecdos oder im Betrieb eines Vorlieferanten, unvermeidbare Rohstoffverknappungen, Zerstörungen bereits erbrachter Leistungen durch Dritte oder durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben) oder Behinderungen durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand berechtigen perfecdos, nach Mitteilung des Hindernisses an den Kunden die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen oder wird die Lieferung oder Leistung aus einem der in vorstehend Satz 1 genannten Gründe unmöglich, ist perfecdos berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist unverzüglich über das Leistungshindernis zu informieren und ist unter den Voraussetzungen von vorstehend Satz 2 gleichfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund durch den Kunden ausgeübt wird. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind im Falle des berechtigten Rücktritts unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
§ 8 Gefahrübergang bei Versendung
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager von perfecdos verlässt. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
- Nimmt der Kunde den ihm angebotenen, vertragsgemäßen Liefergegenstand nicht an oder wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. perfecdos ist in diesen Fällen unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft für jeden angefangenen Monat der Verzögerung Lagergeld in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 %, des Vertragswertes vom Kunden zu verlangen, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die perfecdos – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Kunden zustehen, werden perfecdos die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach Wahl von perfecdos freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen von perfecdos gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
- Alle Liefergegenstände bleiben Eigentum von perfecdos (nachstehend „Vorbehaltsware“). Verarbeitung und Umbildung erfolgen für perfecdos als Hersteller, jedoch ohne dass perfecdos hieraus verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware durch Verarbeitung oder sonst wie mit anderen perfecdos nicht gehörenden beweglichen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt perfecdos das Miteigentum an der neuen Sache.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, perfecdos gegenüber nicht in Verzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Zu anderen Verfügungen (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen etc.) über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an perfecdos ab (soweit perfecdos lediglich Miteigentum an der Vorbehaltsware zusteht: anteilig in Höhe des Miteigentumsanteils). perfecdos nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen widerruflich ermächtigt. perfecdos ist berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, perfecdos die abgetretenen Forderungen bekanntzugeben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
- Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für perfecdos unentgeltlich. Er hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechendem Umfang auf seine Kosten zu versichern. Bei Pfändung aufgrund gerichtlicher Anordnung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde perfecdos unverzüglich zu benachrichtigen, dem Zugriff zu widersprechen und auf das (Mit-)Eigentum von perfecdos hinzuweisen. Die Kosten für die Abwendung des Zugriffs trägt der Kunde.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist perfecdos berechtigt, nach erfolgter Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben unberührt.
§ 10 Gewährleistung
- Liefergegenstände werden in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert. Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung von perfecdos. Technische Änderungen der Liefergegenstände, auch gegenüber vorangegangenen Lieferungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Werbeaussagen und Anpreisungen, die lediglich reklamehaften Inhalt haben, stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Mängelansprüche bestehen nicht bei normalem Materialverschleiß infolge bestimmungsgemäßen Gebrauchs, bei natürlicher Abnutzung und bei Einschränkungen der Funktionsfähigkeit aufgrund von Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von perfecdos, z.B. Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, fehlerhafter, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel/Austauschwerkstoffe, fehlerhafter Bedienung, Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden, nicht ordnungsgemäßer Wartung durch den Kunden, ungeeigneter Aufstellungsbedingungen oder Betriebsumgebungen oder äußere Einflüsse wie Spannungsschwankungen im Stromnetz oder chemische, elektrochemische oder elektrischen Einflüsse entstehen, sowie bei ohne Zustimmung von perfecdos vorgenommenen Änderungen am Liefergegenstand.
- Mangelhafte Montageanleitungen stellen nur dann einen Mangel dar, wenn sie der ordnungsgemäßen Montage des Liefergegenstandes entgegenstehen.
- Der Kunde muss zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung förmlich rügen.
- Beanstandete Liefergegenstände sind zur Überprüfung und gegebenenfalls Mängelbeseitigung frachtfrei an den von perfecdos benannten Bestimmungsort einzusenden. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden dem Kunden die entstandenen Transportkosten in erforderlicher Höhe erstattet.
- perfecdos ist berechtigt, Mängel an Liefergegenständen nach Wahl von perfecdos durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
- Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
- Soweit nicht ausdrücklich förmlich abweichendes vereinbart ist, übernimmt perfecdos kein Beschaffungsrisiko und gewährt keine Garantien im Rechtssinne.
§ 11 Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung
- Der Rücktritt des Kunden wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist und/oder perfecdos diese nicht zu vertreten hat
- Der Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB ist nur zulässig, wenn perfecdos Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und dem Kunden ein Festhalten am Vertrag und die Leistung durch perfecdos nicht mehr zuzumuten ist.
- Soweit nicht aufgrund Gesetzes kürzere Verjährungsfristen gelten, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, ohne Rücksicht auf Kenntnis jedoch spätestens fünf Jahre nach der Begehung der Pflichtverletzung.
§ 12 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- Schadenersatzansprüche statt der Leistung können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde perfecdos zuvor förmlich eine Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat, verbunden mit der Androhung, nach Ablauf der Frist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, und diese Frist fruchtlos verstreicht. Erfüllungsansprüche des Kunden erlöschen mit Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens jedoch, wenn und sobald der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
- Schadenersatzansprüche statt der Leistung wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB können nur unter den Voraussetzungen des Rücktrittsrechts gemäß vorstehend § 11 Ziffer 2 geltend gemacht werden.
- 3. Soweit – gleich aus welchem Rechtsgrund – eine Schadenersatzhaftung von perfecdos oder an deren Stelle ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen perfecdos in Betracht kommt, haftet perfecdos, wie folgt:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn perfecdos die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
b) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der Organe und leitenden Angestellten von perfecdos sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden,
c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei zumindest grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt, wie folgt: Der Schadenersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, der bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die perfecdos kannte oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar war.
d) Ein etwaiger Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in Fällen gemäß vorstehend lit. c) ausgeschlossen, wenn und soweit die Aufwendungen nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen und/oder bei Aufwendungen für weitere Geschäfte, die der Kunde im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zu perfecdos geschlossen hat.
- Die persönliche Haftung der Organe und Angestellten von perfecdos, die als Erfüllungsgehilfen tätig werden, ist ausgeschlossen.
- Weitergehende Ansprüche gegen perfecdos sind ausgeschlossen.
§ 13 Formvorschriften
Für die Wahrung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Erfordernisses der förmlichen Mitteilung ist es erforderlich und genügend, wenn die betreffende Mitteilung schriftlich, per Telefax oder elektronisch übermittelt wird.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort ist München.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Scheckklagen – ist bei Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen München. perfecdos ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
(Stand 06/2023)